Hinweise
zur Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass die
Vergabe der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ausschließlich
auf schriftlichen
Antrag erfolgt. Dies gilt auch für allgemeine Fragen zur
Vergabe bzw. zu allen
Fragen bzgl. der gespeicherten Daten oder der Eintragung von
Euroadressen.
Mit diesem
Hinweis reagiert das BZSt auf vermehrte Anträge auf Vergabe
einer USt-IdNr.
bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten.
Der Antrag
muss folgende Informationen enthalten:
·
Name
und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
·
Finanzamt,
bei dem das Unternehmen geführt wird,
·
Steuernummer,
unter der das Unternehmen geführt wird.
Er kann
über
ein Kontaktformular zum Thema "Vergabe der USt-IdNr." gestellt
werden.
Voraussetzung
für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags ist, dass der
Antragsteller als
Unternehmer bei seinem zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich
geführt wird und
dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden. Ein Bearbeitung erfolgt i.d.R. innerhalb 48 Stunden. |