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Allgemeines
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Bundesregierung
einigt sich auf neues Förderkonzept für
erneuerbares Heizen
Die
Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf ein neues
Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt.
Mit dem Gesetzentwurf zur
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche
Umstieg auf
erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. D. h. konkret,
dass ab
dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu
mindestens 65 % mit
Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Daher wird in der Folge
auch die
Förderung angepasst.
Das
Gebäudeenergiegesetz
wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.
Vorsicht
bei
Sanierungsmaßnahmen
Der
Gesetzgeber versucht mit
gesetzlichen Vorgaben die energetische Gebäudesanierung als
wichtigen Baustein
der Energiewende voranzubringen. Dabei wurde ganz offensichtlich ein
Aspekt
übersehen, der diese Bemühungen stark behindern kann.
Laut der Sachverständigengesellschaft
Richardson in Witten wird in nächster Zeit das Thema Asbest
dramatisch an
Bedeutung gewinnen. Es ist nicht bekannt, wie viele Wohnungen und
Gebäude, die
bis zum Verbot im Jahr 1993 gebaut wurden, Asbest enthalten. Der Anteil
dürfte
aber erheblich sein.
Da
bei energetischen
Sanierungsmaßnahmen Asbestfasern freigesetzt werden
können, greifen die
gesetzlichen Schutzmaßnahmen, was zu erheblichen
Kostensteigerungen führen
kann.
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