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Bundesregierung einigt sich auf neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. D. h. konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Daher wird in der Folge auch die Förderung angepasst.

Das Gebäudeenergiegesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Vorsicht bei Sanierungsmaßnahmen

Der Gesetzgeber versucht mit gesetzlichen Vorgaben die energetische Gebäudesanierung als wichtigen Baustein der Energiewende voranzubringen. Dabei wurde ganz offensichtlich ein Aspekt übersehen, der diese Bemühungen stark behindern kann. Laut der Sachverständigengesellschaft Richardson in Witten wird in nächster Zeit das Thema Asbest dramatisch an Bedeutung gewinnen. Es ist nicht bekannt, wie viele Wohnungen und Gebäude, die bis zum Verbot im Jahr 1993 gebaut wurden, Asbest enthalten. Der Anteil dürfte aber erheblich sein.

Da bei energetischen Sanierungsmaßnahmen Asbestfasern freigesetzt werden können, greifen die gesetzlichen Schutzmaßnahmen, was zu erheblichen Kostensteigerungen führen kann.



 

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