Aufwendungen
für ein Arbeitszimmer können nur als Werbungskosten
(oder Betriebsausgaben)
abzugs-
fähig sein, soweit der Steuerpflichtige
sie
selbst trägt (sog. Drittaufwand ist nicht
abzugsfähig). Der Finanzsenat Bremen
hat in einem Erlass vom 22.02.2022 die Verwaltungsauffassung zu
verschiedenen
Konstellationen bei Ehepartnern oder Partnern nichtehelicher
Lebensgemeinschaften aufgezeigt:
Im
Wesentlichen wird festgestellt, dass bei Immobilien im Miteigentum
(Ehegatten,
nichtehelicher Lebensgemeinschaften) zu unterscheiden ist zwischen a)
grundstücksbezogenen Aufwendungen (z. B. AfA, Schuldzinsen,
etc.) und b)
nutzungsbezogenen Aufwendungen (z. B Reinigungskosten, etc.).
Aufwendungen
zu a) sind nur anteilig gemäß der Miteigentumsquote
abzugsfähig.
Aufwendungen
zu b) sind voll abzugsfähig, soweit vom Steuerpflichtigen
getragen. Das gilt
auch, wenn die Bezahlung der nutzungsorientierten Aufwendungen von
einem
Gemeinschaftskonto der Ehegatten
oder der Partner erfolgt.
Zum
Werbungskostenabzug bei
Beendigung von Mietverhältnissen wegen Eigenbedarfs
Wenn in einem
vermieteten Mehrfamilienhaus zwei kleine Wohnungen zu einer
großen vereinigt
und zugleich durch Maßnahmen wie etwa
Fußbodenerneuerung, Streichen von Decken
und Wänden, Ersatz verrosteter Heizkörper und
Erneuerung der Wasserhähne in
einen zeitgemäßen bzw.
ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden, liegen
insoweit
keine Herstellungskosten, sondern sofort abzugsfähige
Erhaltungsaufwendungen
vor. Aufwendungen für das Vorhalten einer Mietwohnung seien
laut Finanzgericht
Sachsen-Anhalt Werbungskosten, wenn die Anmietung durch den Beruf bzw.
durch
die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sei, d. h., wenn
sie
hierzu in einem steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaft-
lichem Zusammenhang stehen. Ob ein solcher Zusammenhang bestehe,
müsse im Wege
einer wertenden Betrachtung aller Umstände des konkreten
Einzelfalls
festgestellt werden. Das gelte auch dann, wenn das
Mietverhältnis wegen
Eigenbedarfs gekündigt und die Wohnung anschließend
an nahe Angehörige
vermietet wird.
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